Kfz-Prüftechnik
Die Kfz-Branche bedient sich in allen Werkstätten, Inspektionsstellen, Prüfstellen und Prüfstützpunkten der technischen Überwachungsorganisationen (wie TÜV, Dekra & Co.) einer Vielzahl von Prüfmitteln bei der Hauptuntersuchung (HU). Bremsprüfstände (BPS) ermitteln die Bremskraft von Kraftfahrzeugen, Scheinwerfereinstellprüfsysteme (SEPS) messen den Neigungswinkels der Scheinwerfer und Abgasmessgeräte liefern Ergebnisse zu den Emissionswerten und Partikelmengen im Abgas der Fahrzeuge. Die esz AG kalibriert diese Kfz-Prüftechnik in Kooperation mit den ihren Partnern, Herstellern und Serviceorganisationen im Calibration Expert Partner System (CEPS). Die esz AG erfüllte als erster Anbieter in ganz Deutschland das umfangreiche Anforderungsprofil der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für validierte Messverfahren im Bereich Kfz-Prüftechnik. Seit 2017 bietet das Unternehmen zusammen mit seinen Partnern innerhalb des Calibration Expert Partner Systems (CEPS) akkreditierte Kalibrierungen für Bremsprüfstände, Scheinwerfereinstellprüfgeräte, Abgasmessgeräte, Abgaspartikelmessgeräte sowie für Manometer und elektrische Druckmessgeräte in Kfz-Werkstätten und weitere Prüfmittel an. Seit 1. Januar 2017 müssen Bremsprüfstände durch akkreditierte Anbieter kalibriert werden. Das gilt für die Erstinbetriebnahme eines Bremsprüfstands und die turnusmäßige Kalibrierung inkl. Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit (ehemals „Stückprüfung“), die mindestens alle 24 Monate wiederholt werden müssen. Jeder Eingriff in die Messwertaufnahme erfordert zudem eine Rekalibrierung. Das Ergebnis jeder Kalibrierung ist in einem Kalibrierzertifikat mit DAkkS Akkreditierungssymbol zu dokumentieren. Vertraglich gebundene Unternehmen im CEPS – Calibration Expert Partner System der esz AG können Bremsprüfstände selbstständig, fristgerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften für Kfz-Prüftechnik kalibrieren. Seit Anfang 2018 fordert der Gesetzgeber auch die akkreditierte Kalibrierung von Scheinwerfereinstellprüfsystemen (SEPS) auf einem festen, markierten Messplatz, auf den das Scheinwerfereinstellprüfgerät eingemessen ist. Scheinwerfereinstellprüfsysteme, bestehend aus Lichteinstellgerät und Aufstellflächen, müssen vor Erstinbetriebnahme und anschließend mindestens alle 24 Monate überprüft werden. Für deren Kalibrierung entwickelte die esz AG einen praxisorientierten Kalibriersatz bestehend aus Stativ, Neigungswinkeladapter, Nivelliermaßstab, Bandmaß, Linienlaser und Neigungsmessgerät. Die Rückführung und Kalibrierung dieser Messausrüstung wird ebenfalls von den Spezialisten aus Eichenau realisiert. Das dazu eingesetzte akkreditierte Verfahren zur Kalibrierung von Punkt- und Linienlasern ist deutschlandweit einzigartig. Vertraglich gebundene Firmen im CEPS – Calibration Expert Partner System der esz AG können Scheinwerfereinstellprüfsysteme und die dazugehörigen Plätze selbstständig, fristgerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften für Kfz-Prüftechnik kalibrieren. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Kalibrierpflicht für Geräte der Abgasuntersuchung (AU), welche ebenfalls durch ein akkreditiertes Labor rückgeführt werden müssen. Alle eingesetzten AU-Geräte müssen DAkkS-konform kalibriert sein. Seit dem 01.01.2023 ist die akkreditierte Kalibrierung von Abgas-Partikelmessgeräten in Werkstätten vor Ort vorgeschrieben. Die „AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie“ stellt hierzu konkrete Anforderungen an den Kalibrierprozess sowie Konformitätsbewertung. Gefordert wird die Kalibrierung von Abgasmessgeräten durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Dienstleister. Genau wie andere AU-Geräte, müssen sie vor Erstinbetriebnahme und anschließend alle 12 Monate kalibriert werden. Für ältere Dieselfahrzeuge kommen weiterhin Trübungsmessgeräte (Opazimeter) zum Einsatz. Mit SYSKAP, der Systemlösung für akkreditierte Kalibrierung von Abgas-Partikelmessgeräten im CEPS der esz AG, erfüllen Kfz-Betriebe und Prüfstellen die rechtlichen Vorgaben schnell, sicher und effektiv. Die esz AG als Kalibrierlabor kooperiert mit den Firmen Knestel GmbH sowie Scale MT GmbH und bietet eine All-In-One-Lösung, bestehend aus Hardware und Software an. Profitieren Sie von der langjährigen Kompetenz und Akkreditierung der esz AG für die Kalibrierung von Druckmessgeräten und Manometern. Die esz AG bietet durch die digitale Vernetzung von Partnern, Herstellern und Serviceorganisationen die passende Plattform für regelkonforme Kalibrierungen von Kfz-Prüftechnik: CEPS – das Calibration Expert Partner System. Haben auch Sie Interesse, Ihre Techniker gemäß den neuen Herausforderungen zu qualifizieren und dem CEPS-Netzwerk der esz AG anzugehören? Dann sehen Sie sich die Schulungen zur Weiterbildung an. Seit dem 31.07.2022 findet die Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie (Verkehrsblatt 14-2021 Nr. 149) ihre Anwendung. Neben der Baumusterzulassung regelt sie auch die wiederkehrende Prüfung (Kalibrierung) von Bremsprüfständen. Die wesentlichen Inhalte sind: Es gelten viele verschiedene Anforderungen für SEPS. Es gelten viele verschiedene Anforderungen für AU-Geräte. KalibrierintervallKalibrierung von
Kfz-PrüftechnikAkkreditierte Kalibrierung
Kalibrierung von Bremsprüfständen
Kalibrierung von Scheinwerfereinstellprüfsystemen
Kalibrierung von Abgasuntersuchungsmessgeräten
Die DAkkS-Kalibrierung von Abgasmessgeräten muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Zusätzlich erfordert jeder Eingriff in die Messwertaufnahme (z.B. bei der Justage im Rahmen der Jahreswartung) eine Rekalibrierung.Kalibrierung von Abgaspartikelanzahlgeräten
SYSKAP
Kalibrierung von Druckmessgeräten und Manometern
Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, brauchen eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020. In Deutschland betrifft das die Abgasuntersuchung (AU/AUK) sowie die Sicherheits- (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP). Das Kraftfahrzeuggewerbe hat mit dem AÜK-System (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) ein zentrales Qualitätsmanagementsystem (QMS) für seine Betriebe aufgebaut. Um eine AÜK-Zulassung durch die DAkkS zu erhalten, müssen alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Messgeräte für die Funktionsprüfung von Druckluftbremsanlagen) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind. Die esz AG bietet Ihnen mit CEPS eine effiziente und sichere Lösung.CEPS – macht´s möglich
Ihre Vorteile
Mehr Informationen
Verkehrsblatt 14/2021 Nr. 149 („BPS-Richtlinie 2021“)