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Kfz-Prüftechnik

Kalibrierung von
Kfz-Prüftechnik

Die Kfz-Branche bedient sich in allen Werkstätten, Inspektionsstellen, Prüfstellen und Prüfstützpunkten der technischen Überwachungsorganisationen (wie TÜV, Dekra & Co.) einer Vielzahl von Prüfmitteln bei der Hauptuntersuchung (HU). Bremsprüfstände (BPS) ermitteln die Bremskraft von Kraftfahrzeugen, Scheinwerfereinstellprüfsysteme (SEPS) messen den Neigungswinkels der Scheinwerfer und Abgasmessgeräte liefern Ergebnisse zu den Emissionswerten und Partikelmengen im Abgas der Fahrzeuge. Die esz AG kalibriert diese Kfz-Prüftechnik in Kooperation mit den ihren Partnern, Herstellern und Serviceorganisationen im Calibration Expert Partner System (CEPS).

CEPS

Kfz-Prüftechnik

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Akkreditierung

Akkreditierte Kalibrierung

Die esz AG erfüllte als erster Anbieter in ganz Deutschland das umfangreiche Anforderungsprofil der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für validierte Messverfahren im Bereich Kfz-Prüftechnik. Seit 2017 bietet das Unternehmen zusammen mit seinen Partnern innerhalb des Calibration Expert Partner Systems (CEPS) akkreditierte Kalibrierungen für Bremsprüfstände, ScheinwerfereinstellprüfgeräteAbgasmessgeräte, Abgaspartikelmessgeräte sowie für Manometer und elektrische Druckmessgeräte in Kfz-Werkstätten und weitere Prüfmittel an.

Kalibrierung von Bremsprüfständen

Seit 1. Januar 2017 müssen Bremsprüfstände durch akkreditierte Anbieter kalibriert werden. Das gilt für die Erstinbetriebnahme eines Bremsprüfstands und die turnusmäßige Kalibrierung inkl. Überprüfung auf Kalibrierfähigkeit (ehemals „Stückprüfung“), die mindestens alle 24 Monate wiederholt werden müssen. Jeder Eingriff in die Messwertaufnahme erfordert zudem eine Rekalibrierung. Das Ergebnis jeder Kalibrierung ist in einem Kalibrierzertifikat mit DAkkS Akkreditierungssymbol zu dokumentieren. Vertraglich gebundene Unternehmen im CEPS – Calibration Expert Partner System der esz AG können Bremsprüfstände selbstständig, fristgerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften für Kfz-Prüftechnik kalibrieren.

Mehr erfahren Kalibrierbare BPS CEPS
BPS-Kalibrierung
SEP-Kalibrierung

Kalibrierung von Scheinwerfereinstellprüfsystemen

Seit Anfang 2018 fordert der Gesetzgeber auch die akkreditierte Kalibrierung von Scheinwerfereinstellprüfsystemen (SEPS) auf einem festen, markierten Messplatz, auf den das Scheinwerfereinstellprüfgerät eingemessen ist. Scheinwerfereinstellprüfsysteme, bestehend aus Lichteinstellgerät und Aufstellflächen, müssen vor Erstinbetriebnahme und anschließend mindestens alle 24 Monate überprüft werden. Für deren Kalibrierung entwickelte die esz AG einen praxisorientierten Kalibriersatz bestehend aus Stativ, Neigungswinkeladapter, Nivelliermaßstab, Bandmaß, Linienlaser und Neigungsmessgerät. Die Rückführung und Kalibrierung dieser Messausrüstung wird ebenfalls von den Spezialisten aus Eichenau realisiert. Das dazu eingesetzte akkreditierte Verfahren zur Kalibrierung von Punkt- und Linienlasern ist deutschlandweit einzigartig. Vertraglich gebundene Firmen im CEPS – Calibration Expert Partner System der esz AG können Scheinwerfereinstellprüfsysteme und die dazugehörigen Plätze selbstständig, fristgerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften für Kfz-Prüftechnik kalibrieren.

Mehr erfahren Kalibrierbare SEPS CEPS

Kalibrierung von Abgasuntersuchungsmessgeräten

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Kalibrierpflicht für Geräte der Abgasuntersuchung (AU), welche ebenfalls durch ein akkreditiertes Labor rückgeführt werden müssen. Alle eingesetzten AU-Geräte müssen DAkkS-konform kalibriert sein.
Die DAkkS-Kalibrierung von Abgasmessgeräten muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Zusätzlich erfordert jeder Eingriff in die Messwertaufnahme (z.B. bei der Justage im Rahmen der Jahreswartung) eine Rekalibrierung.

Kalibrierbare AU-PM CEPS
AU-Kalibrierung
AUPN, SYSKAP

Kalibrierung von Abgaspartikelanzahlgeräten

Seit dem 01.01.2023 ist die akkreditierte Kalibrierung von Abgas-Partikelmessgeräten in Werkstätten vor Ort vorgeschrieben. Die „AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie“ stellt hierzu konkrete Anforderungen an den Kalibrierprozess sowie Konformitätsbewertung. Gefordert wird die Kalibrierung von Abgasmessgeräten durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Dienstleister. Genau wie andere AU-Geräte, müssen sie vor Erstinbetriebnahme und anschließend alle 12 Monate kalibriert werden. Für ältere Dieselfahrzeuge kommen weiterhin Trübungsmessgeräte (Opazimeter) zum Einsatz.

SYSKAP

Mit SYSKAP, der Systemlösung für akkreditierte Kalibrierung von Abgas-Partikelmessgeräten im CEPS der esz AG, erfüllen Kfz-Betriebe und Prüfstellen die rechtlichen Vorgaben schnell, sicher und effektiv. Die esz AG als Kalibrierlabor kooperiert mit den Firmen Knestel GmbH sowie Scale MT GmbH und bietet eine All-In-One-Lösung, bestehend aus Hardware und Software an.

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Kalibrierung von Druckmessgeräten und Manometern

Profitieren Sie von der langjährigen Kompetenz und Akkreditierung der esz AG für die Kalibrierung von Druckmessgeräten und Manometern.
Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, brauchen eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020. In Deutschland betrifft das die Abgasuntersuchung (AU/AUK) sowie die Sicherheits- (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP). Das Kraftfahrzeuggewerbe hat mit dem AÜK-System (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) ein zentrales Qualitätsmanagementsystem (QMS) für seine Betriebe aufgebaut. Um eine AÜK-Zulassung durch die DAkkS zu erhalten, müssen alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Messgeräte für die Funktionsprüfung von Druckluftbremsanlagen) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind. Die esz AG bietet Ihnen mit CEPS eine effiziente und sichere Lösung.

Anforderungen Kalibrierverfahren
Druckmessgeräte, Manometer
CEPS

CEPS – macht´s möglich

Die esz AG bietet durch die digitale Vernetzung von Partnern, Herstellern und Serviceorganisationen die passende Plattform für regelkonforme Kalibrierungen von Kfz-Prüftechnik: CEPS – das Calibration Expert Partner System.

Haben auch Sie Interesse, Ihre Techniker gemäß den neuen Herausforderungen zu qualifizieren und dem CEPS-Netzwerk der esz AG anzugehören? Dann sehen Sie sich die Schulungen zur Weiterbildung an.

CEPS Schulungen

Ihre Vorteile

  • Kalibrierung der Kfz-Prüftechnik direkt im Betrieb
  • Erstellung individueller Kalibrierbeschreibung mit vollständiger Messunsicherheitsbilanz nach EA 4/02
  • Einbindung der bestehenden Servicestruktur ins QM-System gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:
    • Schulung und Ausbildung
    • Monitoring und Aufsicht
    • Audit und Überwachung
  • Rückführung der verwendeten Kalibriereinrichtungen / Normale, Nachweisführung und Prüfmittelüberwachung
  • Erstellung und Bereitstellung nötiger Templates, Software, Prüfmitteldatenbank und digitaler Kalibrierzertifikate mit Cloud-Hosting
  • Antragstellung, behördliche Abwicklung, Aufrechterhaltung und Übernahme aller Kosten für die Akkreditierung bei der DAkkS
  • Ansprechpartner und ständiger Support

Mehr Informationen

Seit dem 31.07.2022 findet die Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie (Verkehrsblatt 14-2021 Nr. 149) ihre Anwendung. Neben der Baumusterzulassung regelt sie auch die wiederkehrende Prüfung (Kalibrierung) von Bremsprüfständen.

Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Alle im Rahmen der Hauptuntersuchung eingesetzten Bremsprüfstände müssen DAkkS-konform kalibriert sein.
  • Die Stückprüfung wird durch die Wiederkehrende Überprüfung ersetzt und die Ergebnisse werden in einem Kalibrierzertifikat dargestellt.
  • Die Dokumentation der Softwarestände des BPS und der ASA Schnittstelle

Es gelten viele verschiedene Anforderungen für SEPS.

  • Grundsätzlich benötigt das SEP eine gültige Baumusterzulassung mit Angabe der Zulassungsnummer auf dem Typenschild. Nur dann kann das SEPS für die Hauptuntersuchung eingesetzt werden.
  • Der genaue Messablauf bei der Kalibrierung von SEPS ist abhängig vom Inbetriebnahme-Datum und den bisher durchgeführten Kalibrierungen bzw. Stückprüfungen.
  • Damit ein SEPS für die Hauptuntersuchung eingesetzt werden kann, muss es neben einem Kalibrierzertifikat auch eine bestandene Stückprüfung vorweisen können. Im Rahmen der Stückprüfung werden neben den Sichtprüfungen von SEP und Flächen insbesondere die beiden Aufstellflächen für das SEP und das Kraftfahrzeug auf Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen für Ebenheit und Neigung überprüft.

Es gelten viele verschiedene Anforderungen für AU-Geräte.

  • Um die Abgasuntersuchung im Rahmen der HU durchzuführen, müssen die eingesetzten AU-Geräte (nach Verkehrsblatt 11-2021 Nr. 133) DAkkS-konform kalibriert sein.
  • Ab dem 01.07.2023 sind für die Abgasuntersuchung an Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 oder neuer nur Partikelmessgeräte zulässig.

Kalibrierintervall

  • Die regelmäßige akkreditierte Kalibrierung ist gemäß AU-Geräte Kalibrierrichtlinie (Verkehrsblatt 11-2021 Nr. 133) mindestens alle 12 Monate monatsgenau zu wiederholen.
  • Zusätzlich muss nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme (z.B. bei der Justage im Rahmen der Jahreswartung), nachkalibriert werden.

Verkehrsblatt 14/2021 Nr. 149 („BPS-Richtlinie 2021“)

  • Die Fehlergrenze für die Anzeige von Bremsdrücken beträgt bei Druckluftbremsanlagen ±1 % vom Messbereichsendwert.
  • Die Auflösung der Anzeigen muss mindestens 0,1 bar für pneumatische Bremsanlagen betragen.
  • Kalibrierintervall: 24 Monate
  • Die akkreditierte Kalibrierung von Druckmessgeräten erfolgt nach Richtlinie DKD-R 6-1.
  • Als Ablauf der Kalibrierung gem. DKD-R 6-1 wird für alle Druckmessgeräte für die Funktionsprüfung von Druckluftbremsanlagen Ablauf C gewählt.
  • Ablauf C beinhaltet eine Aufwärtsreihe und eine Abwärtsreihe mit jeweils min. 5 Druckstufen inkl. Nullpunkt, gleichmäßig über den gesamten Messbereich verteilt.
  • Die erweiterte Messunsicherheit enthält dabei die Nullpunktabweichung (Nullpunkt vor der Aufwärtsreihe und nach der Abwärtsreihe) sowie die Umkehrspanne (Differenz der Abweichungen der jeweiligen Messwerte in der Aufwärts- und der Abwärtsreihe).
  • Umgebungstemperatur während der Kalibrierung idealerweise im Bereich +18 °C bis +28 °C, max. im Bereich +10 °C bis +35 °C, Temperaturschwankung während der Kalibrierung maximal 5 K.
  • Je Drucksensor/Manometer wird ein akkreditiertes Kalibrierzertifikat im CEPS der esz AG ausgestellt.